Visa für Ehegatten (Besuchszwecke oder Übersiedlung)
Bitte beachten Sie, dass Sie für die Beantragung eines Visums eine Termin vereinbaren müssen. Benutzen Sie hierzu bitte das webbasierte Terminvergabesystem (siehe rechts).
Sie sind Deutsche/r und Ihr/e Ehegatte/in hat eine fremde Staatsangehörigkeit ?
Sie leben in Singapur und möchten ...
1) ... besuchsweise nach Deutschland?
Dann beantragen Sie ein Schengenvisum, wenn Ihr Ehegatte visapflichtig ist (Ehegatten aus Singapur, Malaysia, Japan und Südkorea können visafrei einreisen). Bei anderen Staatsangehörigen konsultieren Sie bitte die Staatenliste (siehe Link).
Dieses Visum ermöglicht Ihrer/m Gattin/en das Einreisen in die Schengen-Staaten. Allerdings darf der Gesamtaufenthalt pro Halbjahr 90 Tage nicht überschreiten. Dieses Visum kann in Deutschland nicht verlängert bzw. „umgeschrieben“ werden.
Vorzulegen sind jeweils im Original mit 2 Fotokopien:
- Pässe beider Ehegatten (mindestens noch 6 Monate gültig, 2 freie Seiten, nicht älter als 10 Jahre)
- Antragsformular für Schengen-Visum
- 2 biometrische Passfotos (Bitte beachten Sie, dass die Kopfhöhe auf den Fotos 32 mm betragen muss)
- Heiratsurkunde in legalisierter Form
- Nachweis, dass Aufenthalt in Singapur noch nicht beendet ist (z.B. Arbeitsvertrag oder -bescheinigung des arbeitenden Ehegatten)
- Nachweis der Aufenthaltsberechtigung für Singapur
- Reisekrankenversicherung
Die Bearbeitungszeit ist von der Staatsangehörigkeit abhängig. Bei einigen Staatsangehörigen (u.a. Bangladesch, Indonesien, Nigeria, Philippinen, Vietnam, Weißrussland) beträgt sie 10 – 14 Tage. Bei den meisten anderen Staatsangehörigen 3 – 4 Tage. Das Visum wird gebührenfrei erteilt.
2) ... nach Deutschland übersiedeln?
Sie haben noch nicht gemeinsam in Deutschland gelebt und kehren auf Dauer zurück? Dann muss Ihr/e Ehegatte/in über Deutschkenntnisse verfügen.
Der Nachweis, dass der Ehegatte sich zumindest auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen kann, muss bereits bei Antragstellung erbracht werden. Konkret sind darunter Kenntnisse der deutschen Sprache auf der Kompetenzstufe A1 des vom Europarat erarbeiteten "Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen" zu verstehen. Bei der Beantragung des Visums sind die Sprachkenntnisse durch ein Sprachzeugnis auf dem
Niveau A1 eines nach den Standards der ALTE zertifizierten Prüfungsanbieters nachzuweisen, der über eine mit Entsandten besetzte Niederlassung verfügt. Dies ist in Singapur gegenwärtig das Goethe-Institut. Bitte lesen Sie hierzu das und unten angefügte "Information leaflet".
Vorzulegen sind jeweils im Original mit 2 Fotokopien:
- Reisepass (mindestens noch 6 Monate gültig, 2 freie Seiten, nicht älter als 10 Jahre)
- 2 Antragsformulare „residence permit“
- 2 biometrische Passfotos
- Nachweis der Aufenthaltsberechtigung für Singapur
- Heiratsurkunde in legalisierter Form
- Nachweis von Deutschkenntnissen
- Reisepass des Ehegatten
- gfls. Nachweis über Wohnraum und Sicherung des Lebensunterhaltes
Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 6 – 8 Wochen, weil die Ausländerbehörde am zukünftigen Wohnort zu beteiligen ist. Das Visum wird gebührenfrei erteilt.
Weitere Informationen und Antragsformulare: