Hinweise zur Beantragung eines Reisepasses

Anträge auf Ausstellung eines Reisepasses oder Kinderreisepasses können nur bei persönlicher Vorsprache des Passbewerbers in der Passstelle der Botschaft gestellt werden. Minderjährige Passbewerber stellen ihren Antrag ebenfalls persönlich und in Begleitung beider Sorgeberechtigten.

Bitte beachten Sie: Aufgrund europäischer Vorgaben ergibt sich im deutschen Passrecht eine wichtige Änderung: Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im  Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig. Das Bundesinnenministerium empfiehlt den von der Änderung betroffenen Eltern, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer zuständigen Passbehörde zu beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und - je nach Reiseziel - Personalausweise zur Verfügung.

Anschrift der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland:

#12-00 Singapore Land Tower
50 Raffles Place
Singapore 048623

(Erreichbar mit MRT Linie EW, Haltestelle „Raffles Place“)

Telefon: (+65) 6533 6002
Fax: (+65) 6533 1132
E-Mail: singapur%27%diplo%27%de,consul

Öffnungszeiten für Passkunden: Montag – Freitag 8.30 – 12.30 Uhr

Amtsbezirk, für den die Passstelle zuständig ist: Singapur

Zur Antragstellung bringen Sie bitte Ihren vollständig und leserlich ausgefüllten Passantrag und zwei aktuelle biometrische Lichtbilder mit. Informationen zu biometrischen Lichtbildern finden Sie hier

Außerdem legen Sie bitte die folgenden Unterlagen zweifach (einmal im Original oder in beglaubigter Kopie und zusätzlich einmal in einfacher Kopie) vor:

  • bisheriger deutscher Pass oder Personalausweis
  • Geburts- oder Abstammungsurkunde
  • Melde- oder Abmeldebescheinigung Ihres aktuellen oder letzten Wohnsitzes in der Bundesrepublik, wenn in Ihrem Reisepass ein innerdeutscher Wohnort eingetragen ist
  • Aufenthaltserlaubnis in Singapur (Employment Pass o.ä.) nebst Fotokopie
  • Auszug aus dem Familienbuch oder Heiratsurkunde (falls Sie verheiratet sind oder waren)
  • Scheidungsurteil oder -urkunde (falls Sie Ihren Geburtsnamen wieder annehmen möchten)
  • ggf. Bescheinigung über die Namensführung
  • ggf. Staatsangehörigkeitsausweis oder Einbürgerungsurkunde
  • ggf. Urkunde über den Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit oder ein von einem anderen Staat ausgestelltes Reise- oder Ausweisdokument
  • ggf. Beibehaltungsgenehmigung einer deutschen Staatsangehörigkeitsbehörde

Minderjährige Passbewerber legen bitte neben den o. g. Dokumenten zusätzlich die folgenden Unterlagen – ebenfalls einmal im Original und einmal in Kopie – vor:

  • aktueller Reisepass/Personalausweis der Mutter
  • aktueller Reisepass/Personalausweis des Vaters
  • Auszug aus dem Familienbuch der Eltern oder Heiratsurkunde der Eltern (falls die Eltern miteinander verheiratet sind oder waren)
  • Vaterschaftsanerkennung (falls die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet waren)
  • ggf. Staatsangehörigkeitsausweise oder Einbürgerungsurkunden der Eltern
  • ggf. Nachweis über das alleinige Sorgerecht durch Sorgerechtsbeschluss oder Scheidungsurteil der Eltern oder Sterbeurkunde eines verstorbenen Elternteils
  • Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich werden.

Ausländische Urkunden müssen entweder legalisiert werden oder mit einer Apostille versehen sein. Ob in Ihrem Fall eine Legalisation oder Apostille erforderlich ist, entnehmen Sie bitte den ausführlichen Hinweisen des Auswärtigen Amts. Hinweise des Auswärtigen Amts

Die Gebühren sind bei Antragstellung zu entrichten. Sie können bar in Landeswährung bezahlen. Bitte beachten Sie, dass die Gebühren in diesem Fall zum aktuellen Tageskurs der Botschaft umgerechnet werden. 

Die Gebühren (bis zu 1.000,- Euro) können auch durch Zahlung mit einer Kreditkarte der Gesellschaften Visa, Master oder American Express entgegengenommen werden. Der Zahlungsvorgang wird dann direkt in Euro abgewickelt. Es können ggf. weitere Kosten für den Einsatz der Kreditkarte in Fremdwährung durch Ihre Bank oder Kreditkartengesellschaft entstehen.

Reisepass für Antragsteller ab 24 Jahre (Gültigkeit: zehn Jahre, 32 Seiten)

80,00 €

Reisepass für Antragsteller ab 24 Jahre (Gültigkeit: zehn Jahre, 48 Seiten)

102,00 €

Reisepass für Antragsteller unter 24 Jahre (Gültigkeit: sechs Jahre, 32 Seiten)

58,50 €

Reisepass für Antragsteller unter 24 Jahre (Gültigkeit: sechs Jahre, 48 Seiten)

80,50 €

Ausstellung eines Kinderreisepasses
(Gültigkeit: sechs Jahre, höchstens bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres)

Hinweis: Der Kinderreisepass wird von einigen Staaten nicht zur Einreise anerkannt.
Die visumfreie Einreise in die USA im Rahmen des Visa Waiver Programme ist mit
einem Kinderreisepass nicht möglich.

26,00 €

Bitte beachten Sie, dass Ihr Passantrag nur bearbeitet werden kann, wenn alle Unterlagen vollständig eingereicht und die Gebühren gezahlt worden sind. Die Bearbeitungsdauer für Reisepässe beträgt etwa vier Wochen, da diese in Deutschland hergestellt werden. Die Dokumentenherstellung ist auf Ihren Wunsch auch im Expressverfahren gegen Zahlung eines Zuschlags in Höhe von 32,00 € möglich; hierdurch verkürzt sich der Herstellungsprozess um ca. acht Arbeitstage. Anträge auf Ausstellung oder Verlängerung von Kinderreisepässen werden innerhalb von drei Arbeitstagen bearbeitet.

Hat sich Ihr Familienname nach Eheschließung oder Scheidung geändert? Dann setzen Sie sich bitte vorab mit der Botschaft in Verbindung, um zu klären, ob eine Namenserklärung und/oder Scheidungsanerkennung erforderlich ist. In diesem Fall kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein und sich die Bearbeitungsdauer erheblich verlängern.

Falls die Passstelle der Botschaft nicht für Sie zuständig sein sollte (z. B. weil Sie in Deutschland gemeldet sind), wird zusätzlich zu den o. g. Gebühren ein Unzuständigkeitszuschlag in Höhe von 59,00 € (für einen zehn Jahre gültigen Reisepass) bzw. 37,50 € (für einen sechs Jahre gültigen Reisepass) bzw. 13,00 € (Kinderreisepass) plus Auslagen in Höhe von 5 € fällig. Die Bearbeitungszeit verlängert sich, da die Botschaft zunächst die Ermächtigung zur Passausstellung von der für Ihren Wohnsitz zuständigen Passbehörde einholen muss.

Ihren Pass können Sie von Montag bis Freitag in der Zeit von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr persönlich in der Passstelle abholen. Bitte bringen Sie hierzu Ihren bisherigen Reisepass mit. Diesen erhalten Sie auf Wunsch (z. B. wegen noch gültiger Sichtvermerke) nach Entwertung durch die Passstelle zurück. Zur Abholung Ihres Passes können Sie auch eine andere Person schriftlich bevollmächtigen.

Für Rückfragen steht Ihnen die Botschaft gerne zur Verfügung.

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Hier finden Sie Informationen zum Antragsverfahren. Bitte beachten Sie auch die Hinweise zum neuen biometrischen Reisepass!