Legalisation von Dokumenten
Deutsche Behörden können bei Vorlage singapurischer Dokumente auf eine Legalisation bestehen. Für die Legalisation sind jeweils zwei Schritte erforderlich:
Bei Personenstandsurkunden (insbesondere Geburts- und Heiratsurkunden):
1. Schritt: Das hiesige Außenministerium (Ministry of Foreign Affairs) (Adresse: Sherwood Road Gate, Tanglin Road) bringt auf der Originalurkunde (nicht auf einer Fotokopie!) einen Vorlegalisationsstempel an. Dieser lautet: true signature/document und bestätigt die Unterschrift und das Dienstsiegel des Ausstellers/Standesbeamten der Urkunde). Die Vorlegalisation erfolgt – soweit der Botschaft bekannt – sofort (Gebühr: 10 SGD).
2. Schritt: Legalisation durch die Botschaft: Die Legalisation erfolgt sofort während unserer Besuchszeiten (Montag – Freitag 8.30 – 12.30 Uhr). Die Gebühren belaufen sich auf 20 € = ca. 40 SGD. Vorzulegen ist das Original mit Vorlegalisation durch das MFA!
Bei Handelspapieren, die von einem lokalen Anwalt/Notar gefertigt wurden:
1. Schritt: Bestätigung der Unterschrift und des Siegels des Notars durch die Academy of Law.
2. Schritt: Legalisation durch die Botschaft: Die Legalisation erfolgt sofort während unserer Besuchszeiten (Montag – Freitag 8.30 – 12.30 Uhr). Die Gebühren belaufen sich auf 40 € = ca. 80 SGD. Vorzulegen ist das Original mit Vorlegalisation!
Bei Gerichtsurteilen und Dokumenten von ACRA:
- Schritt: Sowohl das Gericht als auch ACRA händigen „computererstellte“ Dokumente ohne Unterschrift und Siegel aus. Diese können in dieser Form nicht legalisiert werden. Die ausstellende Behörde, bzw. der Registrar dort, muss ein „Vorblatt“ mit Unterschrift und Siegel anfügen.
- Schritt: Bestätigung der Unterschrift und des Siegels durch das Ministry of Foreign Affairs oder die „Academy of Law“ (siehe oben).
- Schritt: Legalisation durch die Botschaft: Die Legalisation erfolgt sofort während unserer Besuchszeiten (Montag – Freitag 8.30 – 12.30 Uhr). Die Gebühren belaufen sich auf 40 € = ca. 80 SGD pro Dokument. Vorzulegen ist das Original mit Vorlegalisation!
Für Informationen zur Legalisation anderer Dokumente lesen Sie bitte die Webseite unserer Botschaft im Staat, wo die Urkunde ausgestellt wurde.