Ein- und Ausfuhr von Haustieren

In Singapur bedarf es für die Ausfuhr von Haustieren einer Genehmigung. Diese kann ebenso wie die Einfuhrgenehmigung bei der Agri-Food & Veterinary Authority (AVA) beantragt werden.

Das Formular ist mit dem Einfuhrformular identisch und auf der folgenden Webseite abrufbar:
Formular der AVA    
Der Antrag kann frühestens 30 Tage vor der Ausreise beantragt werden. Wird er allerdings später als 2 Tage vor dem Abflug beantragt, werden Gebühren in Höhe der Kosten einer entsprechenden Import-Genehmigung berechnet.

Aktuelle Informationen zur Einfuhr von Tieren nach Deutschland aus Nicht-EU-Staaten finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) sowie in den nachfolgenden Merkblättern. Diese Informationen erfolgen ohne Gewähr.

Ein- und Ausfuhr von Haustieren

Bürgerberatung im Generalkonsulat San Francisco