Geburt eines Kindes mit mindestens einem deutschen Elternteil in Singapur

Herzlichen Glückwunsch zur Geburt Ihres Kindes!

Deutsche Geburtsurkunde

Mittels eines Antrages auf Beurkundung der Geburt (§ 36 PstG) können Sie eine deutsche Geburtsurkunde für Ihr Kind erlangen. Zuständig ist das Standesamt an Ihrem deutschen Meldewohnsitz. Wenn Sie nicht mehr gemeldet sind, ist das Standesamt I in Berlin, Schönstedtstraße 5, 13357 Berlin, zuständig.

Der Antrag kann direkt oder über die Botschaft an das zuständige Standesamt übersandt werden. Wenn die Eltern keinen gemeinsamen Ehenamen führen , muss der Familienname des Kindes bestimmt werden. Der Antrag ist dann von beiden Elternteilen in der Botschaft zu unterschreiben. Hierfür können Sie einen Termin vereinbaren (Tel.: 6231 0804).

Antrag auf deutsche Geburtsurkunde, wenn Eltern in Deutschland gemeldet sind [pdf, 32,33k]

Antrag auf eine deutsche Geburtsurkunde, wenn Eltern nicht in Deutschland gemeldet sind [pdf, 174,2k]

Mit dem Antrag sind folgende Unterlagen vorzulegen:

* Reisepässe der Eltern nebst 3 Fotokopien
* Heiratsurkunde der Eltern (bei ausländischen Heiratsurkunden gfls. mit Legalisationsvermerk und Übersetzung in die deutsche Sprache) nebst 3 Fotokopien
* singapurische Geburtsurkunde des Kindes nebst 3 Fotokopien: Wenn Sie in Deutschland noch gemeldet sind, dann muss die singapurische Geburtsurkunde des Kindes legalisiert sein. Sie müssen hierfür beim Registry of Birth, ICA, Lavender MRT, einen „Extract“ der Geburtsurkunde beantragen, dieses „Original“ dem singapurischen Ministry of Foreign Affairs zur Anbringung des Stempels „True Signature“ auf der Rückseite vorlegen. Diese Geburtsurkunde muss dann noch von der Botschaft legalisiert werden
* Geburtsurkunden der Eltern (bei ausländischen Heiratsurkunden gfls. mit Legalisationsvermerk und Übersetzung in die deutsche Sprache) nebst 3 Fotokopien
* bei unverheirateten Eltern Vaterschaftsanerkennung nebst Zustimmungserklärung der Mutter nebst 3 Fotokopien

Die Gebühren bei der Botschaft sind abhängig vom aktuellen Wechselkurs und betragen für

* Beglaubigung der Fotokopien: ca 10 SGD,
* Legalisation der Originalgeburtsurkunde: ca 40 SGD,
* Übersetzung der Originalgeburtsurkunde: ca 65 SGD,
* eine erforderliche Unterschriftsbeglaubigung im Falle der Namensbestimmung: ca 40 SGD.

Darüber hinaus fallen bei den Standesämtern noch die Urkundsgebühren an (ca. 120 €). Diese sind nach Aufforderung durch die Botschaft an das zuständige Standesamt zu überweisen.

                 

Reisepass für das Kind

Ihr Kind hat die deutsche Staatsangehörigkeit, falls Mutter und/oder Vater im Zeitpunkt der Geburt Deutsche sind.

Für Informationen zur Beantragung eines Reisepasses klicken Sie bitte auf den nachfolgenden Link:

Beantragung eines Reisepasses

                            

Vaterschaftsanerkennung

Die Vaterschaftsanerkennung ist die Erklärung des biologischen, nicht mit der Mutter des Kindes verheirateten Vaters, Vater des Kindes zu sein. Diese Erklärung muss der Vater bei den zuständigen Behörden seines Heimatstaates abgeben. Deutsche können diese Erklärung bei der Botschaft abgeben. Erforderlich ist zusätzlich die Zustimmung der Mutter. Zur Vorbereitung der Beurkundung der Erklärungen sind folgende Unterlagen erforderlich:

* Kopien der Reisepässe von Vater und Mutter
* gegenwärtige Anschrift in Singapur
* Geburtsurkunde des Kindes, ggf. übersetzt und legalisiert
* Bescheinigung der Heimatbehörden, dass die Mutter im Zeitpunkt der Geburt des Kindes nicht mit einem anderen Mann verheiratet war/ist
* Mitteilung, ob eine Übersetzung in englische Sprache erforderlich ist und ob eine solche mündlich ausreicht oder schriftlich begehrt wird. Nur die schriftliche Übersetzung ist mit Kosten verbunden, die von den Antragstellern zu tragen sind.

Die Vaterschaftsanerkennung ist gebührenfrei; sie kann auch schon vor der Geburt des Kindes erfolgen.

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