Bescheinigungen
Die Bearbeitungszeit für Bescheinigungen beträgt zwei bis drei Tage. Die Gebühren belaufen sich auf 20 € = ca. 40 SGD. Unsere Besuchszeiten sind Montag-Freitag 8.30 – 12.30 Uhr.
Folgende Bescheinigungen stellt die Botschaft aus:
Umzugsbescheinigung
Wenn Sie aus Singapur wegziehen und Umzugsgut nach Deutschland bringen möchten, benötigen Sie gegebenenfalls eine Umzugsbescheinigung. Für die Beantragung dieser Bescheinigung legen Sie bitte das Antragsformular (s. Link) nebst Ihrem Reisepass und einer Fotokopie vor.
Bitte lesen Sie auch die Informationen zu Einfuhren nach Deutschland von exotischen Souvenirs.
Common-Law-Spouse-Bescheinigung
Sie arbeiten in Singapur und möchten für Ihren Lebenspartner einen „Long Term Social Visit Pass“ beantragen? Einzelheiten hierzu erfahren Sie auf der Webseite des Ministry of Manpower.
Ministry of Manpower
Zu diesem Zweck kann die Botschaft keine Common-Law-Spouse-Bescheinigungen ausstellen. Sie können sich ersatzweise an einen singapurischen Notar wenden und diesen bitten, eine eidesstattliche Versicherung mit der gewünschten Erklärung aufzunehmen.
Die Botschaft weist jedoch darauf hin, dass es allein im Ermessen der singapurischen Behörden liegt, ob und für wie lange dieser „Long Term Social Visit Pass“ erteilt wird.
Polizeiliches Führungszeugnis
Wenn Sie ein polizeiliches Führungszeugnis benötigen, können Sie sich das zur Beantragung erforderliche Formular hier herunterladen. Nach Ausfüllen des Formulars müssen Sie zur Unterschriftsbeglaubigung persönlich unter Vorlage eines gültigen Reisepasses in der Konsularabteilung der Deutschen Botschaft vorsprechen. Hierfür wird eine Gebühr von ca. 40 SGD in bar fällig.
Gelegentlich verlangt die zuständige ausländische Behörde ein Führungszeugnis mit Überbeglaubigung oder Apostille.
Weitere Angaben zum polizeilichen Führungszeugnis finden Sie auf der Webseite des Bundesjustizamtes.
Lebensbescheinigung
Die Formulare der Rentenbehörden können von der Botschaft abgestempelt werden. Bitte kommen Sie persönlich mit dem Formular und Ihrem gültigen Reisepass zur Botschaft. Diese Bescheinigung wird sofort und gebührenfrei ausgestellt.