Beglaubigungen
Beglaubigungen
Beglaubigungen von Fotokopien:
Die Botschaft beglaubigt in der Regel in deutscher Sprache, d.h. für Deutschland.
Vorzulegen sind Original und Fotokopie.
Die Beglaubigung erfolgt sofort (bei bis zu 10 Beglaubigungen).
Die Gebühr beläuft sich auf ca. 10 SGD pro Beglaubigungsstempel.
Beglaubigungen von Unterschriften:
Die Botschaft beglaubigt in der Regel in deutscher Sprache, d.h. für Deutschland.
Der Unterzeichner muss persönlich unter Vorlage eines gültigen Identitätsdokuments (Reisepass oder Personalausweis) vorsprechen. Die Beglaubigung erfolgt sofort.
Aufgrund des neuen Geldwäschegesetzes kann die Botschaft derzeit keine Unterschriftsbeglaubigungen für Kontoeröffnungen und andere Bankgeschäfte vornehmen.
Die Gebühr ist abhängig vom im Dokument genannten Werts des Rechtsgeschäftes. Ist der Wert dort nicht angegeben, muss er durch andere Dokumente (z.B. Kaufvertrag) nachgewiesen werden. Die Botschaft rät, vorher nachzufragen, wie hoch die Gebühr ist (Tel.: 6231 0804).