Ehefähigkeitszeugnis

Ehefähigkeitszeugnis

Ein Ehefähigkeitszeugnis ist eine Bescheinigung des deutschen Standesamts zur Eheschließung im Ausland, in dem beide Verlobte genannt sind. Es bescheinigt die Tatsache, dass nach deutschem Recht der beabsichtigten Eheschließung keine bekannten Ehehindernisse entgegenstehen.

Zuständig für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt des Wohnsitzes des deutschen Verlobten. Besteht kein Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Standesbeamte des letzten deutschen Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthaltes zuständig. Nur wenn niemals oder nur vorübergehend ein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland bestanden hat, ist das Standesamt I in Berlin für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses zuständig (§ 69b des Personenstandsgesetzes).

Den Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses können Sie herunterladen (siehe unten).

Da je nach Standesamt Unterschiede möglich sind, erkundigen Sie sich wegen der weiteren benötigten Unterlagen bitte bei dem für Sie zuständigen Standesamt.

Für Anträge beim Standesamt I in Berlin sind in der Regel folgende Unterlagen für beide Verlobte erforderlich:

  • beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der Eltern (das Familienbuch ist nicht mit dem Stammbuch zu verwechseln und wird in der Regel beim Wohnsitzstandesamt geführt) oder – wenn ein Familienbuch der Eltern nicht geführt wird – Abstammungsurkunde bzw. bei Geburt im Ausland Geburtsurkunde mit Elternangabe
     
  • beglaubigte Ablichtung der Reisepässe (nur die Seiten mit den Personaldaten und der ausstellenden Behörde) oder einen Staatsangehörigkeitsausweis
     
  • sofern ein Verlobter bereits verheiratet war: Familienbuchabschriften bzw., falls kein Familienbuch besteht, Heiratsurkunden aller Vorehen
     
  • sofern ein Verlobter bereits verheiratet war: Eheauflösungsnachweise aller Vorehen (z.B. Sterbeurkunden oder Scheidungsurteile mit Rechtskraftvermerk)
     
  • sofern ein Verlobter bereits verheiratet war: ggf. Anerkennungsbescheid der ausländischen Ehescheidung durch die zuständige deutsche Landesjustizbehörde
     
  • eine amtliche Familienstands- sowie eine Wohnsitz- oder Meldebescheinigung (oder eine eigenhändige Erklärung über Ihren Familienstand und Wohnsitz sowie darüber, daß Sie keinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben bzw. hatten)

Fremdsprachige Urkunden und Unterlagen sollten von einem geeigneten Dolmetscher in die deutsche Sprache übersetzt werden.

Die Gebühr für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses beträgt in der Regel 33,00 EUR. Hinzu kommen Gebühren für eine eventuell erforderliche Überbeglaubigung (Legalisation/Apostille).

Erst nach abschließender Prüfung des Antrags und Unterlagen kann das Ehefähigkeitszeugnis ausgestellt werden, welches sechs Monate ab dem Tage der Ausstellung gültig ist. 

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