Dienstleistungen & Informationen der Deutschen Botschaft

Sie benötigen einen Pass, eine Bescheinigung, eine Information, unsere Hilfe?

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über das Dienstleistungs- und Informationsangebot der Deutschen Botschaft für deutsche Staatsangehörige und ihre ausländischen Ehepartner. 

Reisehinweise

Einreise- & Aufenthaltsbestimmungen

Deutsche Staatsbürger benötigen für die Einreise nach Singapur einen noch mindestens 6 Monate gültigen Reisepass, jedoch bis zu 90 Tagen Aufenthalt kein Visum. Bei der Einreise wird eine Aufenthaltserlaubnis für 90 Tage in den Pass gestempelt.
Für die Erteilung von Arbeitserlaubnissen (Employment Pass) ist das Employment Pass Department des Ministry of Manpower (MOM) zuständig.

Rechtsfragen

Sie wünschen Informationen zum Rechtssystem oder Rechtsanwälten in Singapur? Die Botschaft kann keine rechtsverbindlichen Auskünfte zu singapurischem Recht geben. Die Informationen in unseren Merkblättern erfolgen ohne Gewähr.

Dienstleistungen & Informationen der Deutschen Botschaft

Öffnungszeiten & Feiertage der Botschaft

Kalender

Hier finden Sie die Öffnungszeiten der Konsular- und Visaabteilung sowie die Feiertage der Botschaft.

Reisepass

Passwesen

Ihr Reisepass ist abgelaufen, hat keine freien Seiten mehr oder ging verloren?

Hier finden Sie Informationen zum Antragsverfahren. Bitte beachten Sie auch die Hinweise zum neuen biometrischen Reisepass!

Krisenvorsorgeliste

Jeder deutsche Staatsangehörige, der - auch nur vorübergehend - im Amtsbezirk einer Vertretung lebt, kann in eine Krisenvorsorgeliste (Deutschenliste) gemäß § 6 Abs. 3 des deutschen Konsulargesetzes aufgenommen werden. Die Aufnahme in die Krisenvorsorgeliste erfolgt passwortgeschützt im online-Verfahren.