Anforderungen an Passfotos für biometrische Reisepässe
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Am 13. Dezember 2004 hat der EU-Rat beschlosssen, in Europa einen neuen Reisepass (E-Pass) mit darin gespeicherten biometrischen Daten des Inhabers einzuführen. In Deutschland wurde nach Änderung der entsprechenden gesetzlichen Grundlagen der neue E-Pass am 1. November 2005 eingeführt. Diese neuen Pässe und die damit verbundene computergestützte automatisierte Gesichtserkennung (Abgleich mit dem im Chip gespeicherten Passbild) stellen neue Anforderungen an die Qualität der Passbilder. Hierzu hat die Internationale Zivile Luftfahrtorganisation ICAO (International Civil Aviation Organization) bestimmte Kriterien vorgegeben, die ein Passbild erfüllen muss, um für die internationale Anwendung biometrietauglich zu sein.
Damit die Passfotos für die neuen Reispässe biometrietauglich sind, müssen folgende Kriterien erfüllt werden:
Format: Gesicht im Foto mittig sichtbar, die Gesichtszüge von der Kinnspitze bis zum Haaransatz sowie die linke und rechte Gesichtshälfte deutlich sichtbar.
Gesichtshöhe muss 70 bis 80 % des Fotos einnehmen (Gesichtsgröße zwischen 32 und 36 mm).
Kopf (einschließlich Frisur) muss vollständig abgebildet sein, ohne die Gesichtsgröße zu verkleinern.
Schärfe und Kontrast: Gesicht in allen Bereichen scharf abgebildet, kontrastreich und klar.
Ausleuchtung: Das Gesicht muss gleichmäßig ausgeleuchtet sein und darf keine Reflexionen oder Schatten im Gesicht sowie keine roten Augen aufweisen.
Hintergrund: Hintergrund einfarbig hell ohne Muster (idealerweise grau) mit gutem Kontrast zum Gesicht und den Haaren. Bei hellen Haaren möglichst ein mittelgrauer, bei dunklen Haaren ein hellgrauer Hintergrund.
Fotoqualität: Das Foto sollte auf hochwertigem Papier mit einer Druckauflösung von mindestens 600 dots per inch (dpi) vorliegen (keine Knicke oder Verunreinigungen). Das Foto muss farbneutral sein und die Hauttöne natürlich wiedergeben.
Kopf, Gesicht, Blick: Eine Darstellung der Person mit geneigtem oder gedrehtem Kopf (z.B. Halbprofil) ist nicht zulässig. Die Person muss mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade und direkt in die Kamera blicken. Die Augen müssen geöffnet und gut sichtbar sein und dürfen nicht durch Haare oder Brillengestelle verdeckt sein.
Brillenträger: Die Augen müssen klar und deutlich erkennbar sein (keine Reflexionen auf Brillengläsern, keine getönten Gläser oder Sonnenbrillen). Der Rand der Gläser oder das Gestell selbst dürfen die Augen nicht verdecken.
Kopfbedeckung: Grundsätzlich sind keine Kopfbedeckungen erlaubt.
Weitere Informationen sowie eine Bildtafel mit anschaulichen Beispielen können Sie auf der Webseite der Bundesdruckerei unter www.bundesdruckerei.de , Bürgerservice, abrufen.
Das sich ganz in der Nähe der Deutschen Botschaft befindende Fotostudio Soo Kee Color (#01-01/02 Clifford Centre, 24 Raffles Place) ist mit den Anforderungen an die neuen Passbilder vertraut und kann bei Bedarf in Anspruch genommen werden.