Fragen zur (doppelten) Staatsangehörigkeit

Erwerb der singapurische Staatsangehörigkeit

Deutschen Staatsangehörigen, die „permanent resident“ in Singapur sind, wird von den singapurischen Behörden die singapurische Staatsangehörigkeit angeboten.

Die singapurischen Behörden akzeptieren jedoch nicht die doppelte Staatsangehörigkeit, so dass die Deutschen einen Antrag auf Entlassung aus der deutschen Staatsangehörigkeit stellen müssen.

Deutsche mit einem ständigen Aufenthaltsrecht („permant resident“) oder doppelter Staatsangehörigkeit unterliegen dem singapurischen Wehrgesetz und sind ggf. wehrpflichtig. Ein Merkblatt mit weiteren Einzelheiten können Sie sich hier herunterladen.

Informationen zur doppelten Staatsbürgerschaft, Wehrpflicht und „Doppeltem Wehrdienst" [pdf, 124,94k]

Erwerb einer anderer Staatsangehörigkeit

Deutsche Staatsangehörige, die die Staatsangehörigkeit ihres Ehegatten oder eines Staates, in dem sie länger gelebt haben, annehmen wollen, können einen Antrag auf Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit stellen (vorausgesetzt, der einbürgernde Staat akzeptiert die doppelte Staatsangehörigkeit).

Deutsche, die die Staatsangehörigkeit eines EU-Staates bzw der Schweiz erwerben wollen, benötigen diese Beibehaltungsgenehmigung nicht. Sie verlieren die deutsche Staatsangehörigkeit nicht automatisch.

Deutsche Staatsangehörige, die zwei Staatsangehörigkeiten besitzen, können auf die deutsche Staatsangehörigkeit verzichten.


Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit

Ein Antrag auf Einbürgerung von ausländischen Ehegatten deutscher Staatsangehöriger ist im Inland nach 3-jährigem Inlandswohnsitz und 2-jähriger Ehe möglich. Die weiteren Einbürgerungsvoraussetzungen sollten bei der zuständigen deutschen Behörde erfragt werden. Im Ausland ist ein Einbürgerungsantrag nur erfolgversprechend, wenn neben den genannten Voraussetzungen gute Deutschkenntnisse und ein öffentliches Interesse vorliegen. Letzteres liegt z.B. bei bekannten Künstlern, Sportlern und Investoren vor.

Antragsformulare

Die Deutsche Botschaft kann die jeweiligen Antragsformulare übersenden. Zuständig für die Bearbeitung der Anträge ist das Bundesverwaltungsamt in Köln.

Link zum Bundesverwaltungsamt:

http://www.bva.bund.de/cln_047/nn_383930/DE/Aufgaben/Abt__III/Staatsangehoerigkeit/Staatsangehoerigkeit-node.html?__nnn=true