Heiraten in Singapur
Bitte beachten Sie:
Alle Angaben dieses Merkblattes beruhen auf Erkenntnissen und Erfahrungen der Botschaft zum Zeitpunkt der Abfassung und dienen der allgemeinen Information. Die Informationsweitergabe erfolgt ohne Gewähr.
Für die Eheschließung in Singapur ist das Registry of Marriages www.rom.gov.sg bzw. Registry of Muslim Marriages www.romm.gov.sg zuständig. Soweit Sie für die Eheschließung in Singapur Dokumente aus Deutschland benötigen, wenden Sie sich an das Standesamt am deutschen Geburtsort (z. B. Ausstellung einer Geburtsurkunde) bzw. am letzten deutschen Wohnsitz (z. B. Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses).
Allgemeine Voraussetzungen für die Eheschließung in Singapur
- Die Verlobten müssen mindestens 21 Jahre alt sein (= Eintritt der Volljährigkeit in Singapur). Ist einer oder sind beide zwischen 18 und 21 Jahre alt, so wird eine Einverständniserklärung der Eltern in englischer Sprache benötigt.
- Einer der Verlobten muss sich vor Bestellung des Aufgebots („filing a notice of marriage“) mindestens 15 Tage in Singapur aufgehalten haben, die Aufgebotsfrist beträgt 21 Tage.
- Vorzulegen sind Reisepässe und ins Englische übersetzte Geburtsurkunden.
- Sollte einer der Verlobten bereits verheiratet gewesen sein, ist die Beendigung der vorherigen Ehe durch Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde nachzuweisen (Original und Übersetzung ins Englische)*.
- Ein deutsches Ehefähigkeitszeugnis (= Bestätigung des Standesamtes am (letzten) deutschen Wohnort, dass keine Ehe besteht) kann verlangt werden.
- Bei der Trauung müssen zwei volljährige Zeugen zugegen sein, die sich durch Vorlage ihrer Pässe ausweisen.
- Ein Dolmetscher ist erforderlich, wenn einer der Brautleute die englische Sprache nicht versteht.
Anmeldung der Eheschließung beim ROM [pdf, 36,29k]
Weitere Hinweise
- Voll anerkannt ist die Eheschließung in Deutschland mit der Legalisation der Heiratsurkunde (= ein Stempel „true signature“ des singapurischen Ministry of Foreign Affairs und ein Stempel der Botschaft auf der Rückseite der Originalurkunde). Die Legalisation erfolgt in der Regel innerhalb eines Tages, die Gebühr bei der Botschaft beträgt ca. SGD 45,--.
- Eine Registrierung der im Ausland geschlossenen Ehe erfolgt in Deutschland nicht automatisch. Die Ehegatten können einen Antrag auf Eintragung in das Eheregister (früher Familienbuch) stellen. Sofern ein Wohnsitz in Deutschland besteht, kann der deutschen Meldebehörde eine beglaubigte Fotokopie der Heiratsurkunde übersandt werden. Die Meldebehörde ändert dann den Familienstand im Melderegister.
- In Singapur führen die Eheleute ihre Namen nach der Eheschließung fort. Wird ein gemeinsamer Ehename gewünscht und besitzt mindestens ein Ehegatte die deutsche Staatsangehörigkeit, so kann bei der Botschaft eine Namenserklärung abgegeben werden. Hierzu müssen beide Ehegatten vorsprechen. Die Gebühr beträgt ca. SGD 45,--.
- Falls ein Ehegatte nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und ein Visum zum gemeinsamen Besuch in Deutschland oder zur Familienzusammenführung beantragen möchte, so ist der Botschaft eine Kopie der legalisierten Heiratsurkunde vorzulegen. Visa für Ehegatten
* Allgemeine Übersetzungsanforderungen finden Sie unter dem dem folgenden Link Übersetzung und Legalisation von Dokumenten