Vorsicht bei exotischen Souvenirs – viele Reiseandenken unterliegen strengen Ein- und Ausfuhrregeln
Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei!
In der Region Südostasiens werden lebende Pflanzen und Tiere oder exotische Souvenirs zum Verkauf angeboten, die aus Bestandteilen von Tieren und Pflanzen hergestellt worden sind. Wenn Sie sich überlegen, derartige Souvenirs mit nach Hause zu bringen, sollten Sie sich bewusst sein, dass eine Anzahl von Tier- und Pflanzenarten internationalen Bestimmungen unterliegt und eventuell eine Ein- oder/und Ausfuhrgenehmigung erforderlich wird. Die Einfuhr einiger Souvenirs ist sogar gesetzwidrig; diese werden vom Zoll bei der Einreise beschlagnahmt. Um eine Beschlagnahmung und das Risiko der teilweise hohen Strafen zu vermeiden, erkundigen Sie sich bitte rechtzeitig über die geltenden Vorschriften.
Nutzen Sie hierfür insbesondere die Informationsangebote im Internet unter www.eu-wildlifetrade.org und www.bfn.de
Zu speziellen Fragen sollten Sie direkt mit dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) Kontakt aufnehmen: Konstantinstr. 110, 53179 Bonn, Tel.: 0049/228/8491-443, Fax: 0049/228/8491-470, E-Mail: BfN%27%de,CitesMA
Ggf. notwendige Anträge für die Erteilung deutscher Ein- bzw. Ausfuhrgenehmigungen oder Wiederausfuhrbescheinigungen im Rahmem der Washingtoner Artenschutzkonvention (CITES) sind direkt an das Bundesamt für Naturschutz zu richten. Seit Juli 2004 ist die Antragstellung auch online möglich www.cites-online.de
Weitere Informationen und Links sowie die Broschüre "Artenschutz geht jeden an" finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amts
Für die Einfuhr in die EU sind grundsätzlich neben einer Einfuhrgenehmigung auch Ausfuhrdokumente des Ausfuhrstaates erforderlich. Die in Singapur hierfür zuständige Behörde ist die Agri-Food and Veterinary Authority (AVA) www.ava.gov.sg
Für Südostasien ist im Besonderen anzumerken:
Bitte bedenken Sie, dass einige Schmetterlingsarten geschützt sind und bei der Einfuhr in die meisten Länder eine Genehmigung vorzuweisen ist. Auch Souvenirs wie Steinkorallen bedürfen einer Genehmigung, bevor Sie diese nach Hause mitbringen können. Die Tausenden von Inseln des ausgedehnten indonesischen Archipels sind eines der größten Biodiversitätszentren der Erde. Die Vielzahl von Produkten aus wildlebenden Pflanzen- und Tierarten unterliegen internationalen Handelsbeschränkungen. Sie dürfen z.B. keine Produkte aus den Panzern von Meeresschildkröten oder Raritäten wie etwa ausgestopfte Paradiesvögel mit nach Hause bringen, da der Handel mit diesen Arten verboten ist. Beachten Sie, dass Sie möglicherweise eine Spezialgenehmigung benötigen, wenn Sie Produkte nach Deutschland mitnehmen, die aus Schlangen- oder Eidechsenleder hergestellt sind, wie etwa Handtaschen oder Schuhe, und dass auch für Steinkorallen und manche Orchideen Genehmigungen notwendig sind.