Einreise- & Aufenthaltsbestimmungen
Deutsche Staatsbürger benötigen für die Einreise nach Singapur einen noch mindestens 6 Monate gültigen Reisepass, jedoch bis zu 90 Tagen Aufenthalt kein Visum. Bei der Einreise wird eine Aufenthaltserlaubnis für 90 Tage in den Pass gestempelt.
Für die Erteilung von Arbeitserlaubnissen (Employment Pass) ist das Employment Pass Department des Ministry of Manpower (MOM) zuständig.
Für detaillierte Informationen zu Visa für Studienaufenthalte sowie für vorübergehende Besuchszwecke von über 90 Tagen wenden Sie sich bitte an die
Immigration & Checkpoints Authority (ICA)
ICA Building (in der Nähe der MRT Station "Lavender")
10 Kallang Road
Singapore 208718
Tel.: 6391 6100
ica%27%gov%27%sg,ica_feedback
Visitor Services
Für detaillierte Informationen zur singapurischen Arbeitserlaubnis und damit verbundener Visa wenden Sie sich bitte an das
Ministry of Manpower (MOM)
18 Havelock Road
Singapore 059764
Tel.: 6438 5122
mom%27%gov%27%sg,mom_hq
Passes & Visas
Bitte beachten Sie, dass bei der Beantragung einer Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis umfangreiche, ins Englische übersetzte Dokumente (Zeugnisse, Geburtsurkunden, etc.) vorzulegen sind und mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen ist.
Als Überblick haben wir für Sie eine nicht abschließende und unverbindliche Liste der wichtigsten Visa für deutsche Staatsangehörige zusammengestellt: Überblick [pdf, 32,96k]
Die Deutsche Botschaft Singapur darf Ihnen bzgl. singapurischer Visa und Aufenthaltsbestimmungen keine darüber hinaus gehenden Auskünfte erteilen.