Einreise- & Aufenthaltsbestimmungen

Deutsche Staatsbürger benötigen für die Einreise nach Singapur einen noch mindestens 6 Monate gültigen Reisepass, jedoch bis zu 90 Tagen Aufenthalt kein Visum. Bei der Einreise wird eine Aufenthaltserlaubnis für 90 Tage in den Pass gestempelt.
Für die Erteilung von Arbeitserlaubnissen (Employment Pass) ist das Employment Pass Department des Ministry of Manpower (MOM) zuständig.

Für detaillierte Informationen zu Visa für Studienaufenthalte sowie für vorübergehende Besuchszwecke von über 90 Tagen wenden Sie sich bitte an die

Immigration & Checkpoints Authority (ICA)
ICA Building (in der Nähe der MRT Station "Lavender")
10 Kallang Road
Singapore 208718
Tel.: 6391 6100 ica%27%gov%27%sg,ica_feedback Visitor Services  

Für detaillierte Informationen zur singapurischen Arbeitserlaubnis und damit verbundener Visa wenden Sie sich bitte an das

Ministry of Manpower (MOM)
18 Havelock Road
Singapore 059764
Tel.: 6438 5122 mom%27%gov%27%sg,mom_hq Passes & Visas  

Bitte beachten Sie, dass bei der Beantragung einer Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis umfangreiche, ins Englische übersetzte Dokumente (Zeugnisse, Geburtsurkunden, etc.) vorzulegen sind und mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen ist.

Als Überblick haben wir für Sie eine nicht abschließende und unverbindliche Liste der wichtigsten Visa für deutsche Staatsangehörige zusammengestellt: Überblick [pdf, 32,96k]  

Die Deutsche Botschaft Singapur darf Ihnen bzgl. singapurischer Visa und Aufenthaltsbestimmungen keine darüber hinaus gehenden Auskünfte erteilen.

Übersetzungen und Bescheinigungen

Hinweise zu ggf. benötigten Übersetzungen und Bescheinigungen finden Sie hier:

Einreise- & Aufenthaltsbestimmungen

Washingtoner Artenschutzkonvention (CITES)

Orchidee

Die wirtschaftliche Nutzung von Tieren und Pflanzen stellt neben der Zerstörung von Lebensraum eine der größten Gefahren für die Tier- und Pflanzenwelt dar. Eine völkerrechtlich verbindliche Regelung speziell zum Schutz bedrohter Tier- und Pflanzenarten besteht seit 1973 mit dem "Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen", kurz Washingtoner Artenschutzübereinkommen; auch international unter dem Kürzel CITES  bekannt.