Singapurische Einfuhrbestimmungen
Zollbestimmungen
Jede Person, die älter als 18 Jahre ist, kann folgende Artikel zoll- und abgabenfrei einführen: Souvenirs, Geschenke, Lebensmittel und sonstige Artikel im Wert von bis zu 150 S$ bei einem Auslandsaufenthalt von weniger als 48 Stunden, bzw. in Höhe von 300 S$ bei längerer Abwesenheit (für Personen unter 18 Jahren gelten die folgenden Freigrenzen: 50 S$ bzw. 100 S$).
Zusätzlich dürfen von Personen über 18 Jahren je 1 Liter Wein, 1 Liter höherprozentige Getränke und 1 Liter Bier ausschließlich zum persönlichen Gebrauch eingeführt werden. Ausnahme: Bei der Einreise aus Malaysia dürfen keine alkoholischen Getränke eingeführt werden!
Nicht eingeführt werden dürfen Waffen, Munition, kugelsichere Kleidung und Handschellen, Spielzeugwaffen, Kaugummi, Produkte von geschützten Tieren und Pflanzen sowie pornographische Artikel (dazu gehören auch pornographische Zeitschriften und Videofilme).
Das Mitführen im Handgepäck von Gegenständen, die als Waffen genutzt werden könnten oder Ähnlichkeit mit Waffen aufweisen (z.B. Spielzeug), oder auch z. B. von einzelnen Patronen, kann erfahrungsgemäss zu polizeilichen Ermittlungen und damit zumindest zu stundenlangen Reiseverzögerungen führen.
ACHTUNG: Auf die Einfuhr von oder den Handel mit Drogen steht in Singapur die Todesstrafe, und zwar zwingend (ohne richterlichen Spielraum) ab bestimmten Mengen!
Aktuelle Informationen über die Zollbestimmungen finden Sie auf der Webseite der singapurischen Zollbehörde.
Singapore Customs
Einfuhr von Medikamenten
Für die Mitführung von Medikamenten für den persönlichen Gebrauch gelten besondere Bestimmungen. Diese Bestimmungen sowie die Liste der Substanzen, für die eine vorherige Genehmigung der singapurischen Gesundheitsbehörde eingeholt werden muss, finden Sie auf der Webseite der Health Science Authority (HSA).
Informationen zur Einfuhr von Medikamenten (in Englisch)
Ein- & Ausfuhr von Haustieren
Für die Einfuhr von Haustieren nach Singapur benötigen Sie eine Genehmigung von der Agri-Food & Veterinary Authority of Singapore (AVA). Ein entsprechender Antrag sollte mindestens 2 Wochen vor der Einreise gestellt werden. Ferner benötigen Sie eine Erklärung eines Tierarztes über den gesundheitlichen Zustand ihres Haustieres (in Englisch). Nach der Einreise ist eine Tollwutimpfung und Quarantänezeit von mindestens 3 Wochen vorgeschrieben. Für die Genehmigung ist die Vorlage einer Reservierung in der Quarantänestation Jurong Animal Quarantine Station (JAQS) erforderlich.
Für die Ausfuhr benötigen Sie ebenfalls eine Genehmigung von der AVA und eine Gesundheitserklärung eines Tierarztes. Diese Erklärung wird von der AVA bestätigt und kann von der Botschaft übersetzt werden.
Kontaktadressen und weitere Informationen finden auf der nachfolgenden Webseite.
Informationen zur Ein- und Ausfuhr von Tieren (in Englisch)